ALLGEMEINE LIZENZBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 : DEFINITIONEN

Die nachstehend definierten Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die ihnen in diesem Artikel zugewiesene Bedeutung.  

Abonnement : bezeichnet das Abonnement für die Nutzung der Lösung, das der Endkunde gemäß den vom Endkunden akzeptierten allgemeinen Abonnementbedingungen abgeschlossen hat.

Endkunde : bezieht sich auf eine natürliche oder juristische Person, die ein Abonnement gezeichnet hat.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen : bezeichnet diese allgemeinen Lizenzbedingungen.

Daten : die Informationen, Veröffentlichungen und im Allgemeinen die Daten in der Endkundendatenbank, deren Nutzung Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist und die nur von den Nutzern eingesehen werden können.

Herausgeber : die Gesellschaft Mozzaik 365 société par actions simplifiée mit einem Kapital von 131 808 €, deren Sitz sich in 5, rue de Logelbach à Paris (75017) befindet, die im Pariser Register unter der Nummer 897 837 118 eingetragen ist und die dem Endkunden die Lösung anbietet.  

Internet : bezeichnet die Gesamtheit der miteinander verbundenen Netze, die sich in allen Regionen der Welt befinden.

Intranet : bezieht sich auf das Computernetzwerk eines Unternehmens oder einer Organisation.  

Microsoft 365: bezeichnet die von Microsoft veröffentlichte Produktivitäts- und Kollaborationssuite, die als Grundlage für Mozzaik365 dient.

Anwendungsdienst : bezeichnet den vom Herausgeber im SaaS-Modus angebotenen Dienst, der die Nutzung der Lösung durch den Endkunden ermöglicht.

SharePoint Online: bezeichnet den Teil von Microsoft 365, der von Microsoft veröffentlicht wird und als Grundlage für Mozzaik365 dient.

Lösung : ist die von Mozzaik365 veröffentlichte Lösung, die die Implementierung eines digitalen Arbeitsplatzes über ein Intranetportal oder die Webapp MODA ermöglicht, die die Erstellung von Dashboards in der Microsoft Teams App erlaubt.

Mieter: bezeichnet die Instanz, die dem Endkunden von Microsoft im Rahmen des Microsoft 365-Vertrags zur Verfügung gestellt und für Mozzaik 365 verwendet wird.

Benutzer: bezeichnet die Person, die unter der Verantwortung des Endkunden (Angestellter, Bediensteter, Vertreter usw.) und/oder unter dessen Kontrolle steht und die aufgrund einer vom Endkunden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abonnierten Benutzerlizenz Zugang zum Anwendungsdienst auf seinem Computer hat.

ARTIKEL 2 : ZWECK

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Verlag dem Endkunden Rechte und Dienstleistungen gewährt, insbesondere:

Ein Recht zur endgültigen Nutzung der Lösung unter den hier festgelegten Bedingungen;

● Eine Reihe von Dienstleistungen, insbesondere die Installation und der Support der Lösung, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

ARTIKEL 3 : ENDKUNDENPFLICHTEN

3.1 Einhaltung der Voraussetzungen

Damit die Lösung ordnungsgemäß funktioniert und die Installationsdienste korrekt ausgeführt werden können, muss der Endkunde die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abonnements festgelegten Voraussetzungen erfüllen, sofern diese anwendbar sind.  

3.2 Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Nutzung des Anwendungsdienstes und der Lösung

Der Endkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzer, die auf den Anwendungsdienst und die Lösung zugreifen, diese nicht verwenden:  

- unter Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Beschlüssen oder Anordnungen;  

- unter Verletzung der Rechte anderer ;  

- zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu Diensten, Daten, Konten oder Netzwerken zu verschaffen oder diese zu stören;  

- um absichtlich Spam zu versenden oder Malware zu verbreiten;  

- in einer Weise, die die Nutzung durch einen anderen Nutzer beeinträchtigen oder stören könnte;

- und generell für jede Nutzung, die nicht mit Gesetzen, Vorschriften und der Nutzung im Computerbereich vereinbar ist.  

Jeder Verstoß gegen die oben genannten Regeln der ordnungsgemäßen Nutzung kann zur sofortigen Aussetzung des Abonnements für die Nutzung des Anwendungsdienstes und der Lösung führen.

ARTIKEL 4 : GEISTIGES EIGENTUM

Der Herausgeber ist Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum der Lösung.  

In diesem Sinne gewährt der Verlag dem Endkunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung und Darstellung der Lösung zu dem alleinigen Zweck, dem Endkunden die Nutzung der Lösung gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu ermöglichen.

Der Endkunde darf den Anwendungsdienst und die Lösung nur in Übereinstimmung mit seinen Bedürfnissen und deren Dokumentation nutzen. Insbesondere wird die Lizenz für die Lösung einzig und allein zu dem Zweck erteilt, dem Endkunden die Nutzung des Anwendungsdienstes zu ermöglichen, unter Ausschluss jeglicher anderer Zwecke.

Der Endkunde darf die Lösung keinem Dritten außer einem autorisierten Nutzer zur Verfügung stellen, und es ist ihm strengstens untersagt, die Lösung anderweitig zu nutzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Anpassung, Änderung, Übersetzung, Anordnung, Verteilung, Dekompilierung und Vervielfältigung.  

Dem Endkunden ist es untersagt, direkt oder indirekt:

- den Anwendungsdienst anders als unter den hier ausdrücklich festgelegten Bedingungen zu nutzen, insbesondere für andere Zwecke als den eigenen Bedarf oder den der Nutzer und/oder außerhalb des abonnierten Bereichs;

- einem Dritten (mit Ausnahme eines Nutzers und eines Drittanbieters des Endkunden) den Zugang und die Nutzung des Anwendungsdienstes und/oder der Lösung zu ermöglichen;

- den Inhalt des Anwendungsdienstes ganz oder teilweise zu kopieren, in einem Frame darzustellen oder auf einer Spiegelseite zu replizieren, außer im Intranet des Endkunden oder der Nutzer, und/oder den Anwendungsdienst ganz oder teilweise von der technischen Plattform des Herausgebers zu löschen oder dies zu versuchen;

- die Lösung zu modifizieren, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, Reverse Engineering durchzuführen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, eine ähnliche Lösung neu zu erstellen, auch nicht teilweise, zu versuchen oder Dritten zu erlauben, solche Handlungen vorzunehmen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen;

- die Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum, die in oder auf der Lösung erscheinen, zu modifizieren, zu verändern oder zu löschen oder sie erkennbar werden zu lassen;

- den Verkauf, die Vermietung, die Vergabe von Unterlizenzen, die Zurverfügungstellung oder die anderweitige Übertragung und/oder die gemeinsame Nutzung aller oder eines Teils der Rechte in Bezug auf die Lösung und diese, mit welchen Mitteln auch immer, an andere Dritte als die Nutzer;

- die Einführung von Viren, Robotern, Bots, automatisierten Systemen oder anderen Codeelementen in die Lösung, die ganz oder teilweise dazu bestimmt sind, die Lösung zu stören oder zu beschädigen und/oder Inhalte zu verändern, zu beschädigen oder zu löschen und/oder Informationen über die Lösung wiederherzustellen oder zu speichern;

- Verwendung der Lösung zur Aufzeichnung oder Übertragung von bösartigem Code.

Der Endkunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.

Der Endkunde ist und bleibt Eigentümer aller Daten, die er über die Lösung nutzt, und der Ergebnisse, die der Endkunde mit der Lösung erzielt.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, behalten der Verlag und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an der Lösung.  

Diese Rechte werden für das gesamte Weltgebiet eingeräumt, sofern nichts anderes bestimmt ist, und für die Dauer, die der Endkunde im Rahmen des zwischen dem Verlag und dem Endkunden bestehenden Vertragsverhältnisses abonniert hat.

ARTIKEL 5 : VERANTWORTUNG - VERSICHERUNG

5.1 Verantwortung

Sollte der Verlag im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verantwortung gezogen werden, so beschränkt sich diese auf den Ersatz des direkten Schadens, wobei der Endkunde den Nachweis des Verschuldens erbringen muss. Der Verlag haftet nicht für indirekte Schäden, Betriebsverluste, entgangene Einsparungen, Kundenverluste, Imageverluste, Gewinnverluste, Chancenverluste usw., die dem Endkunden durch die Nutzung der Lösung entstehen. Im Falle einer Anerkennung ist die Haftung des Herausgebers für alle Beträge und Ansprüche zusammengenommen auf den Betrag (ohne Steuern) begrenzt, den der Endkunde in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlt hat.  

Der Verlag haftet nicht für Schäden, die auf ein Verschulden, eine Fahrlässigkeit oder eine Unterlassung des Endkunden und/oder eines Dritten (und insbesondere auf die Nichteinhaltung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Endkunden) sowie auf einen Fall höherer Gewalt, wie hier definiert, zurückzuführen sind.

Der Verlag kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die angebliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten darauf zurückzuführen ist:

- eine nicht (schriftlich) vom Verlag genehmigte Änderung oder Modifizierung, sofern die Verletzung der betreffenden Rechte des geistigen Eigentums ohne diese Änderung oder Modifizierung nicht eingetreten wäre;

- Verwendung einer veralteten oder überholten Version der Lösung, nachdem der Endkunde eine neuere, nicht verletzende Version erhalten hat, vorausgesetzt, dass die Lösung ohne die Verwendung einer solchen veralteten oder überholten Version nicht verletzend gewesen wäre; oder

- die Verwendung der Lösung in Kombination mit anderer Software, Hardware oder Produkten, die nicht vom Verlag geliefert wurden, es sei denn, eine solche Kombination ist ausdrücklich schriftlich vom Verlag oder in der Dokumentation genehmigt, vorausgesetzt, dass die Lösung ohne eine solche Kombination vor dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat, nicht rechtswidrig gewesen wäre.

5.2 Versicherung

Der Verlag versichert, dass er über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt, falls seine Haftung eintritt.

In Anbetracht dessen obliegt es dem Endkunden, die von ihm als notwendig erachteten Versicherungen abzuschließen, um sich gegen die vom Verlag nicht ausdrücklich gedeckten Risiken zu schützen.

ARTIKEL 6 : EIGENTUM - GARANTIE

6.1 Eigentum an den Daten

Der Endkunde ist und bleibt Eigentümer aller Daten, die er über den Anwendungsdienst nutzt.

6.2 Eigentümerschaft von SharePoint Online (nur Mozzaik 365)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mozzaik 365-Lösung ein Modul von SharePoint Online ist, einem Teilbereich von Microsoft 365 Office, der von Microsoft veröffentlicht wird. Der Endkunde muss daher ein reguläres Recht zur Nutzung der SharePoint Online-Lösung haben, um die Lösung nutzen zu können. Das Recht zur Nutzung von SharePoint Online wird gemäß der Politik des Herausgebers definiert.

6.3 Eigentum an der Lösung

Die Nutzung der Lösung überträgt dem Endkunden kein Eigentumsrecht an der Lösung, die Eigentum des Herausgebers bleibt. Die vorübergehende Bereitstellung der Lösung ist nicht als Übertragung eines geistigen Eigentumsrechts zugunsten des Endkunden im Sinne des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum zu werten.

6.4 Garantie des friedlichen Besitzes

Der Herausgeber erklärt und garantiert, dass er im Besitz aller für den Betrieb der Lösung erforderlichen geistigen Eigentumsrechte ist.

Der Verlag garantiert dem Kunden die friedliche Nutzung der im Zusammenhang mit der Nutzung der Lösung gewährten geistigen Eigentumsrechte.

Der Verlag garantiert, dass die Lösung seines Wissens nach nicht gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder eine vertragliche Bestimmung gleich welcher Art verstößt und dass die Herstellung, die Vermarktung und der Betrieb der Lösung nicht die Rechte Dritter verletzt und insbesondere keinen Verstoß oder eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt.

ARTIKEL 7 : HÖHERE GEWALT

Im Falle von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Rechtsprechung und der französischen Gerichte (wobei ein interner Streik nicht als höhere Gewalt angesehen werden kann) kann keine der beiden Vertragsparteien zur Verantwortung gezogen werden, und ihre Verpflichtungen, die von der höheren Gewalt betroffen sind, werden so lange ausgesetzt, wie die betreffende Vertragspartei mit der gebotenen Sorgfalt versucht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder aufzunehmen.

Die Vertragsparteien kommen überein, dass im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt die Vertragspartei, die sich auf das Ereignis höherer Gewalt beruft (nachstehend "verhinderte Vertragspartei" genannt), die andere Vertragspartei so schnell wie möglich benachrichtigen muss. Die Partei, die sich auf das Ereignis höherer Gewalt beruft (nachstehend "Verursacherpartei" genannt), muss die andere Partei (nachstehend "Geschädigte Partei" genannt) per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigen, wobei sie das geltend gemachte Ereignis genau beschreiben und der Geschädigten Partei alle Beweise und alle Beurteilungselemente bezüglich dieses Ereignisses, seiner Auswirkungen auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und seines voraussichtlichen Enddatums mitteilen muss.

Die andere Partei hat das Recht, den Wahrheitsgehalt der behaupteten Tatsachen zu überprüfen und zu kontrollieren.

Die Parteien werden sich dann bemühen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen der höheren Gewalt zu mildern und/oder zu begrenzen und nach Alternativen zu suchen, mit denen die gleichen Vertragsziele erreicht werden können. Dauert das Ereignis höherer Gewalt jedoch länger als einen (1) Monat nach seiner Mitteilung durch die verhinderte Vertragspartei an, so kann die betroffene Vertragspartei den Vertrag automatisch und im Voraus ohne Entschädigung oder Vorankündigung durch einfache Übersendung eines Einschreibens mit Rückschein kündigen.

Der Verlag hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung (neben dem Preis der Dienstleistungen) für die Erbringung der Dienstleistungen, die er während des Auftretens eines Falles höherer Gewalt oder aufgrund der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen weiterhin erbringen kann.

ARTIKEL 8 : VERTRAULICHKEIT

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, diese Unterlagen, Programme und Informationen nur an ihre Mitarbeiter, ihren Versicherungsmakler, ihre Berater oder ihre Wirtschaftsprüfer weiterzugeben, sofern sie nicht die vorherige schriftliche Zustimmung der ausstellenden Vertragspartei eingeholt hat, und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass ihr Personal oder befugte Dritte die Vertraulichkeit dieser Unterlagen, Programme und Informationen wahren.  

Diese Geheimhaltungspflicht gilt ausnahmsweise nicht für Dokumente, Programme oder Informationen:

● deren Offenlegung durch ein Gesetz, eine Verordnung, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder aufgrund einer ausdrücklichen Aufforderung durch die Sozial- oder Steuerbehörden vorgeschrieben ist,

● die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch die übermittelnde Vertragspartei an die andere Vertragspartei öffentlich zugänglich waren oder es nach diesem Zeitpunkt ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei werden würden

● die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung durch die sendende Partei bereits bekannt sind

● der empfangenden Partei mit einem ausdrücklichen Verzicht auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit übermittelt werden,

● der empfangenden Partei von einem Dritten, der rechtmäßig in ihrem Besitz ist, ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt werden,

● von der empfangenden Partei durch interne Entwicklungen erlangt wurden, die in gutem Glauben von Mitgliedern ihres Personals, die keinen Zugang zu den Informationen hatten, durchgeführt wurden.

ARTIKEL 9 : VERSCHIEDENHEITEN

9.1 Die Unabhängigkeit der Parteien

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nicht als ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien, einen Geschäftsbesorgungsvertrag oder gar einen Vertrag über die Vergabe von Unteraufträgen ausgelegt werden.

9.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für Endkunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die an dem Tag gelten, an dem der Endkunde sie akzeptiert und das Abonnement abschließt. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern der Endkunde hiervon Kenntnis hat.  

9.3 Titel

Im Falle von Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer der vorliegenden Klauseln und ihrem Titel werden die Titel für nicht existent erklärt.

9.4 Nichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf eine geltende Rechtsvorschrift oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung nichtig sein, so gilt sie als ungeschrieben, die übrigen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit und Tragweite, sofern die ungültige Klausel keine wesentliche und entscheidende Voraussetzung für den Vertragsabschluss einer der Parteien war.

9.5 Referenzen

Der Verlag ist berechtigt, die Referenz des Endkunden in seinen Marketingmaterialien und Veröffentlichungen zu verwenden, soweit der Inhalt mit den für den Endkunden erbrachten Leistungen in Zusammenhang steht.

9.6 Wohnsitz

Die Vertragsparteien wählen ihren Wohnsitz an ihrem jeweiligen Sitz.

ARTIKEL 10 : ANWENDBARES RECHT - RECHTSSTREITIGKEITEN

10.1 Anwendbares Recht

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.  

10.2 Rechtsstreitigkeiten

Die Parteien wollen ein Verfahren zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten einführen. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien findet daher innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Tagen nach Eingang einer von der einen oder anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein versandten Mitteilung eine Sitzung mit einem Mitglied der Geschäftsleitung jeder Partei statt. Können die Vertragsparteien die Streitigkeit nach der Sitzung nicht beilegen, so steht es jeder von ihnen frei, unter den nachstehenden Bedingungen ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um die Streitigkeit beizulegen.

FÜR ALLE STREITIGKEITEN ODER PROZESSE, DIE SICH AUS DER AUSLEGUNG ODER AUSFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGEBEN UND DIE VON DEN PARTEIEN NICHT GÜTLICH BEIGELEGT WERDEN KÖNNEN, SIND DIE GERICHTE IN PARIS ZUSTÄNDIG, DENEN DIE PARTEIEN DIE AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT ZUERKENNEN, AUCH IM FALLE VON GARANTIEANSPRÜCHEN ODER MEHREREN BEKLAGTEN. DIESE GERICHTSSTANDSKLAUSEL GILT NACH AUSDRÜCKLICHER VEREINBARUNG DER PARTEIEN AUCH IM FALLE EINES GERICHTSVERFAHRENS.

   

ANHANG 1 : BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN - Mozzaik365

1. ANWENDUNGSSERVICE

1.1 Mozzaik365 Abonnement

Das Mozzaik365-Abonnement umfasst:  

- Das Recht, die Lösung zu nutzen;  

- Der Standardverlagssupport;  

- Das Abonnement des Mozzaik365 Informations-Newsletters.  

1.1.1. Operative Funktionen der Lösung

Die Mozzaik365-Lösung bietet mehrere Funktionalitäten:  

- SPFx Webpart-Pack: eine Reihe von Webparts (SharePoint-Komponenten zur Erweiterung der nativen Microsoft-Lösung), die den Aufbau verschiedener Lösungen ermöglichen (Kommunikations-Intranet, kollaboratives Website-Verzeichnis, Wissensmanagement-Portal);  

- Einheitliche Erfahrung;  

- Konfigurator: Portal, das auf der Mozzaik365 Azure-Instanz gehostet wird und die Konfiguration von Mozzaik365 für die Client-Instanz ermöglicht;  

- Standort Fabrik.  

Die Funktionalitäten, die der Kunde unter den oben genannten auswählt, sind in den Besonderen Bedingungen definiert. Die Lösung wird vom Herausgeber regelmäßig aktualisiert, um neue Funktionalitäten aufzunehmen und sich an die von Microsoft am Microsoft 365 Tenant vorgenommenen Änderungen anzupassen. Der Kunde kann Portalinhalte (Dateien, Bilder, Artikel usw.) hinzufügen, ändern oder löschen, jedoch nicht die Elemente, die Teil der Lösung sind (Skripte, CSS, Seitenvorlagen), ändern.  

1.1.2. Unterstützung für Standardverlage

Um das Funktionieren der Mozzaik365-Lösung aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, wird dem Kunden Support zur Verfügung gestellt. Um eine rechtzeitige Unterstützung bei Supportanfragen zu gewährleisten, erfolgt der Austausch ausschließlich per E-Mail über die folgende Adresse: support@mozzaik365.com.

Diese Unterstützung wird von Montag bis Freitag von 9.30 bis 17.00 Uhr (französische Zeit) in französischer Sprache angeboten.

1.2 Installation der Lösung

Die Installation der Lösung wird in drei (3) Schritten durchgeführt:

a. Schritt 1: Vorbereitung des Client Tenant: Dieser Schritt wird vom Client-Administrator mit ausführlicher Dokumentation und Unterstützung durch das Mozzaik-Team des Publishers durchgeführt. Dieser Schritt ermöglicht die Wahl eines Bereitstellungsmodus, die Erstellung eines Mozzaik-Servicekontos, die Erstellung eines Anwendungskatalogs auf dem Client Tenant und die Positionierung der Client-Administratoren als Mozzaik-Administratoren. Die Leistung des Herausgebers besteht in der Bereitstellung (i) der Installations- und Funktionsvoraussetzungen für die Lösung und (ii) der Installationsdokumentation sowie der Unterstützung der Kundenteams, die für die Installation zuständig sind.

b. Schritt 2: Installation der Lösung: Dieser Schritt wird vom Herausgeber durchgeführt.

c. Schritt 3: Anpassung der Lösung (optional): Dieser Schritt wird vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden von einem Dritten durchgeführt.

2. UNTERSTÜTZUNG

 

Art des Vorfalls Schweregrad Verzögerung der Unterstützung
Blockieren Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer wesentlichen Softwarefunktion, die unvermeidbar zu sein scheint und die betriebliche Aufrechterhaltung der Software unmöglich macht. 24 Geschäftsstunden
Major Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer wesentlichen Softwarefunktion, die umgangen werden kann und die es ermöglicht, das Produkt betriebsbereit zu halten. 48 Geschäftsstunden
Kleinere Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer sekundären Softwarefunktion, die die betriebliche Aufrechterhaltung des Produkts nicht verhindert. Beste Leistung

 

Jede andere Dienstleistung gilt als vom Standard-Support ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Implementierung von Erweiterungen, wie z. B. Änderungen der Konfiguration von Mozzaik365 oder SharePoint-Komponenten, um den geschäftlichen Anforderungen des Kunden zu entsprechen. Diese Dienstleistungen, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, können von einem Partner des Herausgebers zu technischen und finanziellen Bedingungen erbracht werden, die in einem separaten Vertrag festgelegt werden.

Darüber hinaus ist der Verlag in den folgenden Fällen nicht für den Support verantwortlich:

- die Weigerung des Kunden, mit dem Verlag bei der Behebung von Unregelmäßigkeiten zusammenzuarbeiten und insbesondere auf Fragen und Auskunftsersuchen zu antworten;

- Nutzung des Anwendungsdienstes in einer Weise, die nicht mit seinem Zweck oder seiner Dokumentation übereinstimmt;

- Unbefugte Änderung der Lösung durch den Kunden oder einen Dritten;

- die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden;

- Implementierung von Software, Anwendungen oder Betriebssystemen, die nicht mit dem Anwendungsdienst kompatibel sind;

- Ausfall der elektronischen Kommunikationsnetze;

- Scheitern der Microsoft 365-Basis;

- Vorsätzliche Erniedrigung, böswillige Handlung oder Sabotage;

- Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Auf Wunsch des Kunden kann der Verlag jedoch Störungen, die durch die vorgenannten Fälle verursacht wurden, zu den am Tag der Intervention geltenden Tarifen des Verlags beheben.

3. NICHT IM VERTRAG ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN

Jede Leistung, die nicht ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen vorgesehen ist, gilt als vom Vertrag ausgeschlossen, einschließlich und ohne Einschränkung:

- Unterstützung bei der Konfiguration von Mozzaik365 (Rechte, Sicherheit, Datenflussverbindung usw.);

- Konfiguration der gewünschten Intranets (Navigation, Rubriken, Inhalt, Seitenlayout, grafische Gestaltung usw.);

- Unterstützung für den Bereich Microsoft 365, außer Mozzaik365: ADD-Synchronisierung, technische Probleme mit Exchange, etc;

- Unterstützung, Schulung für die Nutzung von Microsoft 365 oder Mozzaik365-Tools.

Die vorgenannten Leistungen können vom Verlag zu technischen und finanziellen Bedingungen erbracht werden, die von den Parteien festgelegt werden."

ANHANG 2 - DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG - MODA

1. ANWENDUNGSSERVICE

1.1 Abonnement bei MODA

Das MODA-Abonnement umfasst:  

  • Das Recht zur Nutzung der Lösung ;  
  • Standardverlagssupport ;  
  • Abonnieren Sie den MODA-Newsletter.

1.1.1. Operative Funktionen der Lösung

Die MODA-Lösung bietet mehrere Funktionalitäten:  

  • Unternehmens-Dashboard: Dashboards, die mit einer Reihe von Widgets erstellt werden, um die Benutzererfahrung in Teams zu verbessern. Unternehmens-Dashboards sind für die Bereitstellung für eine Population des Kundenunternehmens vorgesehen.  
  • Persönliches Dashboard: Dashboards, die jeder Nutzer des Clients erstellen kann, einschließlich einer Reihe von Widgets, die die persönliche Erfahrung verbessern.  
  • Einstellungen für Benutzerrechte: Definieren Sie die Funktionen, auf die die Benutzer des Clients zugreifen können.
  • Metrische Parameter: Eine Reihe von Nutzungsmetriken.  
  • Konfigurator: Ein auf der Azure-Instanz von Mozzaik365 gehostetes Portal, mit dem Sie Mozzaik365 und MODA für die Instanz des Kunden konfigurieren können.

Die Lösungen werden vom Herausgeber regelmäßig aktualisiert, um neue Funktionen zu integrieren und sich an die von Microsoft am Office 365 Tenant vorgenommenen Änderungen anzupassen. Der Kunde kann den Inhalt der Dashboards (Position der Widgets, Größe, Bilder usw.) hinzufügen, ändern oder löschen und Dashboards für Populationen bereitstellen oder die Rechte der Benutzer ändern, aber nicht die Elemente ändern, die Teil der Lösungen sind (Skripte, CSS, Seitenvorlage).

1.1.2. Standard Publisher Unterstützung

Um den Betrieb der Mozzaik365-Lösung aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, wird dem Kunden ein Support zur Verfügung gestellt. Um eine schnelle Bearbeitung der Supportanfragen zu gewährleisten, erfolgt der Austausch ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse: support@mozzaik365.com.

Diese Unterstützung wird montags bis freitags von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (französische Zeit) in französischer Sprache angeboten.

1.2 Installation der Lösung

Die Installation der Lösung erfolgt in vier (4) Schritten:

a. Schritt 1: Vorbereitung des Mieterclients: Dieser Schritt wird vom Administrator des Kunden mit ausführlicher Dokumentation und der Unterstützung des MODA-Teams des Verlags durchgeführt. Die Leistung des Herausgebers besteht in der Bereitstellung der Voraussetzungen für die Installation und das ordnungsgemäße Funktionieren der Lösung und der Installationsdokumentation sowie in der Unterstützung der mit der Installation betrauten Teams des Kunden.

b. Schritt 2: Installation der Lösung: Dieser Schritt wird vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden von einem Dritten aus dem Microsoft Teams Store durchgeführt.

c. Schritt 3: Aktivierung der Lösung: Dieser Schritt wird vom Herausgeber durchgeführt.

d. Schritt 4: Anpassung der Lösung (optional): Dieser Schritt wird vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden von einem Dritten durchgeführt.

2. UNTERSTÜTZUNG

 

Art des Vorfalls Schweregrad Verzögerung der Unterstützung
Blockieren Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer wesentlichen Softwarefunktion, die unvermeidbar zu sein scheint und die betriebliche Aufrechterhaltung der Software unmöglich macht. 24 Geschäftsstunden
Major Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer wesentlichen Softwarefunktion, die umgangen werden kann und die es ermöglicht, das Produkt betriebsbereit zu halten. 48 Geschäftsstunden
Kleinere Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer sekundären Softwarefunktion, die die betriebliche Aufrechterhaltung des Produkts nicht verhindert. Beste Leistung

 

Anomalie im Zusammenhang mit einer Fehlfunktion einer sekundären Softwarefunktion, die die betriebliche Aufrechterhaltung des Produkts nicht verhindert.

Beste Leistung

Alle anderen Dienstleistungen gelten als vom Standard-Support ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Implementierung von Erweiterungen, wie z. B. Änderungen der MODA-Konfiguration, um die Geschäftsanforderungen des Kunden zu erfüllen.  

Darüber hinaus haftet der Verlag in den folgenden Fällen nicht für die Hilfeleistung:  

  • Weigerung des Auftraggebers, mit dem Verlag bei der Beseitigung von Unregelmäßigkeiten zusammenzuarbeiten und insbesondere auf Fragen und Auskunftsersuchen zu antworten;
  • Nutzung des Anwendungsdienstes in einer Weise, die nicht mit seinem Zweck oder seiner Dokumentation übereinstimmt;
  • Unbefugte Änderung der Lösung durch den Kunden oder einen Dritten;
  • Die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden;
  • Implementierung von Software, Anwendungen oder Betriebssystemen, die nicht mit dem Anwendungsdienst kompatibel sind;
  • Ausfall der elektronischen Kommunikationsnetze ;
  • Ausfall der Microsoft 365-Datenbank ;
  • Vorsätzliche Beschädigung, Böswilligkeit oder Sabotage ;
  • Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Auf Wunsch des Kunden kann der Verlag jedoch Störungen, die durch die vorgenannten Fälle verursacht wurden, zu den am Tag der Intervention geltenden Tarifen des Verlags beheben.

3. NICHT IM VERTRAG ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN

Jede Leistung, die nicht ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen vorgesehen ist, gilt als vom Vertrag ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf :

  • Unterstützung bei der Konfiguration von MODA (Rechte, Sicherheit, Verbindung von Datenströmen usw.)
  • Die Konfiguration der gewünschten Dashboards und Intranets (Navigation, Abschnitte, Inhalt, Layout, grafische Gestaltung usw.)
  • Unterstützung für andere Microsoft 365 Bereiche als MODA: ADD-Synchronisierung, technische Probleme mit Exchange, etc.
  • Unterstützung, Schulung in der Nutzung der Microsoft 365-Tools.